Den Fluchtweg nicht geplant

Das Urteil des Landgerichts Essen, mit dem eine bewiesene Tat mit Freispruch endet und die Empörung beginnt

Von Fällen zu sprechen, wenn es um menschliche Schicksale geht, ist unangemessen und trotzdem Gewohnheit. Vor allem bei Juristen.
„Es war nicht in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen“.
Es, das Mädchen, nicht sie, die junge Frau von 15 und zum Zeitpunkt des Verfahrens vor dem Landgericht Essen 19 Jahre alt. „Es“ wurde nicht vergewaltigt, so die Sentenz einer Richterin vom vorigen Montag, und die Medien des Mainstreams stimmen ein.

„Ein erschreckend korrektes Urteil“ (Spiegel-online), „Mädchen (15) war nicht in schutzloser Lage“ (BILD-online) oder der mutmaßlich meistgelesene BLawg Deutschlands von Udo Vetter („Ein unverständlicher, aber richtiger Freispruch“), der sich zu dem Satz versteigt: „Dass die 15-Jährige sagte, sie wolle das nicht, wird vom Gesetz gar nicht für wichtig gehalten. Das mag irritieren, ist aber so.“

Ganz und gar nicht. Denn nach wie vor steht über den einschlägigen Strafvorschriften im 13. Abschnitt als Überschrift „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Reden wir also über die Verletzte und ihr Selbst.

Als sie sich Ende Juli 2009 mit zwei weiteren Frauen in einem Raum der Wohnung des Täters befand, wurde sie in Teilen Zeugin, wie der Mann eine der beiden Frauen schwer verprügelte. Das brachte ihm später eine Haftstrafe von über 3 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Später kamen die beiden Frauen (eine von ihnen ist die Ehefrau des Täters) dessen Aufforderung widerspruchslos nach, die Wohnung zu verlassen. Aber nicht, weil -wie es der Pressespiegel des Landgerichts suggeriert- er allgemein wegen seiner Alkoholisierung und Drogensucht „wenn man seinen Aufforderungen nicht nachkam, sehr aggressiv reagierte“. Sondern weil er an diesem Abend bereits eine Straftat mit äußerster Brutalität begangen hatte, seine Enthemmung und Gewalttätigkeit kurz vorher unter Beweis gestellt hatte.
Hier fiel es dem Täter ein, sich noch einmal zu bedienen, bei der Verletzten, obwohl sie deutlich gesagt hatte: „Nein, ich will nicht.“ Das wird, anders als im Strafverfahren gegen einen bekannten Wettermoderator, von dem Täter nicht bestritten. Gleichwohl wird er frei gesprochen unter Hinweis darauf, dass die Verletzte sich nicht in einer schutzlosen Lage befunden habe.

Wann aber wäre eine ohnehin körperlich unterlegene junge Frau einem Mann schutzloser ausgeliefert, wenn dieser betrunken ist, unter Drogeneinwirkung steht und eine solche Atmosphäre von Gewalt, Angst und Schrecken verbreitet, dass er ohne Duldung von Widerworten seinen Willen auch mit äußerster Gewalt durchzusetzen vermag?

Eine Entwicklung am Gesetzgeber vorbei

So zumindest hatte es der Gesetzgeber 1997 gesehen. Er wollte mit der Strafvorschrift des § 177 Abs. I Nr. 3 StGB auch die Fälle erfassen, in denen „das Opfer starr vor Schrecken oder aus Angst vor der Anwendung von Gewalt durch den Täter dessen sexuelle Handlungen über sich ergehen läßt, ohne daß Gewalt ausgeübt oder zumindest konkludent mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht wird“.
Daraus hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in rund 15 Jahren etwas ganz anderes gemacht. Schutzlos ausgeliefert sei nur, wer „über keine effektiven Schutz- oder Verteidigungsmöglichkeiten mehr verfügt und deshalb nötigender Gewalt des Täters ausgeliefert ist.“ Hiervon sei auszugehen, „wenn das Opfer bei objektiver ex-ante-Betrachtung keine Aussicht hat, sich den als mögliche Nötigungsmittel in Betracht zu ziehenden Gewalthandlungen des Täters zu widersetzen, sich seinem Zugriff durch Flucht zu entziehen oder fremde Hilfe zu erlangen.“

Was übersetzt bedeutet: Ist eine Frau mit einem Mann zusammen, hat sie von vorneherein mit dem Plan der Wohnung vertraut zu sein, sich zu versichern, wie und ob die Türen (nicht) abgeschlossen sind, welche und wie viele Menschen im Haus möglicherweise anwesend sind, bevor Sie wirkungsvoll zu ihm „Nein!“ sagen kann.

Diese Rechtsprechung ist dem Landgericht Essen bestens bekannt. Denn erst im März hatte der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 20. März 2012, Az. 4 StR 561/11, via hrr-strafrecht.de -> online) eine anderslautende Entscheidung in einem vergleichbaren Fall aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Essen zurückgeschickt. Begründung: Das Landgericht habe unzureichend die Fluchtmöglichkeiten des Opfers -einer Ehefrau- oder die Chancen lauten Schreiens geprüft und deswegen den -notorisch gewalttätigen- Ehemann zu Unrecht verurteilt. Man verstößt nicht zwei Mal hintereinander offen gegen Maximen des Höchstgerichts in Strafsachen.

Nur Empörung? Eine Generationenfrage

In rund 15 Jahren, so alt wie die Verletzte zum Zeitpunkt der Tat war, hat die Rechtsprechung Stück für Stück die sexuelle Nötigung ausgehöhlt, die „unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist“, begangen wird. Jene „objektive ex-ante Betrachtung“, die es jeder Frau auferlegt, sich über Orte und Sachverhalte kundig zu machen, etwa stammt aus dem Jahr 2006 (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006, Az. 2 StR 345/05, via hrr-strafrecht.de, -> online). Mit ihr ist wiederum eine veröffentlichte Rechtsmeinung gewachsen, die mindestens zynisch den Willen der Frau überhaupt für unmaßgeblich erachtet.
Es kann dahinstehen, ob die Interpretationen des Gesetzes durch die Rechtsprechung richtig sind oder ob das Gesetz selbst Strafbarkeitslücken aufweist. Oder ob nicht vielleicht doch die Rechtsprechung diese Strafbarkeitslücken erst selbst geschaffen hat. In diesem Sinne ist es lohnend festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in Strafsachen in den fünf Senaten mit Männern und Frauen im Verhältnis 7 zu 1 besetzt ist. Im Großen Senat sind Frauen praktisch nur auf Stellvertreterposten bei Verhinderung ihrer männlichen Kollegen relegiert.

Die gültige Praxis selbst ist es, die als unerträglich empfunden wird. Sie ist unerträglich. Dafür stehen die zahllosen Tweets wie die von @SeeroiberJenny, @ClaravonHeidi oder @laprintemps. Oder Blogs wie tapferimnirgendwo aka @Buurmann, wo eine Autorin schreibt: „So wie es aussieht, werden in Zukunft wohl alle Frauen in dem Moment des sexuellen Übergriffs so lange auf die Täter einschlagen müssen, bis sie sich nicht mehr bewegen.“

Junge Frauen, die die Gesetzesdebatten 1997 natürlich nicht bewusst mit erlebt haben können, aber wie die Frauen, die es damals taten, sich fragen, in welcher Welt sie eigentlich leben. In der ein in jeder Hinsicht versiffter Mann Furcht und Schrecken verbreiten darf, um sich dann bequem bedienen zu können. Oder, um es mit dieser Rechtsanwendung zu sagen, die Frau selbst schuld ist, wenn sie nicht rechtzeitig die Flucht plant. Eine Wirklichkeit, die im Rechtsverkehr das „Nein!“ als rechtverbindliche Willenserklärung seit je her anerkennt, im intimsten aber die Schwerhörigkeit des Erklärungsempfängers fördert.

Diese Frauen schauen jetzt genauer hin. Und sie werden sich Gehör verschaffen; sie haben es bereits unter Beweis gestellt.e2m

47 Gedanken zu “Den Fluchtweg nicht geplant

  1. Reblogged this on naschhexe und kommentierte:
    Ungeheuerlich, erschreckend und schockierend…Ja, wir müssen wohl wirklich erstmal auf die Kerle einschlagen, um nachzuweisen, dass wir etwas nicht wollten…erschreckend…

  2. Ich möchte mich jetzt gar nicht zu sehr zur Sache äußern(einfach weil mir das Thema zu nahe geht, als dass ich da objektiv drüber diskutieren mag), aber war es nicht so, dass der Täter die Frau erst NACH der Vergewaltigung verprügelt hat?

  3. Hallo Ed2Murrow,
    kannst Du mir vielleicht erklaeren,
    warum ich im Freitag keinen Zugang mehr auf deine Seite habe?
    Nachdem ich hoeflichst nur gesagt habe,
    dass ich dir fuer diese Informationen danke, weder dich noch GvG angegriffen habe,
    und am Schluss nur angemerkt habe, es ist bald wie in einem Irrenhaus,
    womit ich das deutsche Rechtssystem meinte
    („erzwungener Analverkehr in einer Ehe ist keine Noetigung“)…
    Wenn ich auf die Freitagsseite gehen will, also auf deinen Artikel, werde ich hoeflichst aufgefordert meinen Account einzugeben, obwohl ich ihn mir nur ansehen will.
    Also brav einloggen, und man kommt auch da nicht weiter, es wiederholt sich das einlogfeld, obwohl ich mich ja schon eingeloggt habe.
    Fragen ueber Fragen…
    Es erscheint auch nicht „der Kommentar wurde versteckt“,
    ich habe einfach gar keinen Zugang mehr,
    weder ueber Google, Google Chrome, Explorer, Firefox…
    Ich will ja vielleicht gar keinen Kommentar mehr schreiben,
    ich will evtl. nur lesen, was noch so an Kommentaren kommt…
    Ich habe auf alle anderen Seiten noch Zugang, ob mit oder ohne einloggen,
    nur nicht auf deine.
    Hast DU mich sperren lassen?
    *GRINS*
    ;-)
    Gruss Tlacuache

    1. Guten Tag, tlacuache
      ich habe einen kleinen Schreibfehler im Text korrigiert und dabei offenabar und versehentlich bei freitag.de den Statuts der Veröffentlichung verändert. Hat nichts mit Ihnen zu tun, sondern mit meiner Schusseligkeit. Das ist nun behoben.
      Ihnen einen entspannten Sonntag, e2m

  4. Weiteres Update:

    Thomas Stadler (Internet-Law) hat den Ball aufgenommen und weiter gereicht: „Der Gesetzgeber muss beim Tatbestand der Vergewaltigung dringend nachbessern“. Der dortige Link zur rechtlichen und politischen Lage gegen Ende des vorigen Jahrhunderts ist empfehlenswert.

    Die Präsidentin des Landgerichts Essen hatte in einer ersten Presseaussendung die Berichterstattung zu dem Urteil in das Reich der Kolportage verwiesen („Bei der Urteilsbegründung waren nach Erinnerung der Vorsitzenden weder Presse noch Zuschauer anwesend.“). In einer weiteren Stellungnahme stellt sie das richtig: „Tatsächlich waren jedoch zwei Pressevertreter und eine Zuschauerin bei der Urteilsverkündung zugegen. Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen.“

  5. Das Urteil finde ich auch deswegen so schockierend, weil die Gesetzgebung in den Punkten beständig verschärft wurde, wenn es nur um moralisierende Gesichtspunkte geht, nicht um tatsächliche Straftaten. Wie zum Beispiel Jugendanscheinpornographie. Meine zwei Cent dazu gibts auch hinter dem Weblink.

  6. Oh Mann, da kriegt man ja Angst (als Frau). Was fürn Müll. Also, wenn ich unter Schock nicht mehr weiß was ich tun soll und deshalb auch nicht auf die Idee komme, zu schreien oder wegzurennen (soll ja vorkommen, wenn das Gehirn abschaltet), dann bin ich selber schuld? Gut zu wissen….
    Wir hatten da so eine Selbstverteidigungstrainerin in der Schule, die uns ans Herz legte, einem fremden Mann der uns komisch kommt lieber einmal zu oft in die Eier zu treten als einmal zu wenig. (Ja, ich weiß, das darf man auch nur wirklich in Notwehr, weil das Körperverletzung ist. Die Trainerin sah das nicht so eng…) Damals dachte ich, die Frau spinnt. 10 Jahre und einige unangenehme Männerbegegnungen später halte ich es nicht mehr für ganz so übertrieben.
    Im Übrigen ist das so eine Argumentation, die ich schon öfter von Männern gehört habe, (Ohne jetzt alle Männer über einen Kamm scheren zu wollen.) Man flirtet, spielt vielleicht mit dem Gedanken, ihm näher zu kommen, findet ihn dann aber doch von nahem nicht so sympathisch und will höflich gehen, da werden dann manche Männer doch schnell mal aggressiv, weil man ja quasi etwas „versprochen“ hätte, mit den Blicken, dem Lächeln, und dann könne man jetzt nicht einfach abhauen. Mir wollten schon Männer weiß machen, sie hätten jetzt quasi ein Anrecht auf Sex mit mir und es zeige meinen Mangel an Charakter, dass ich abhaue. Oder es kommen die „Wenn Frauen nein sagen meinen sie ja“-Sprüche, die mir in so einer Situation und in Bezug auf Sex richtig Angst machen. Geht auch so in die Richtung wie das Urteil: Manchen Männern (bei weitem nicht allen, das soll jetzt nicht nach Männerhasserin klingen!) muss man erst ins Gesicht spucken und um sich treten, bevor sie ein nein als solches akzeptieren, alles andere ist irgendwie ja doch Zustimmung.

    Man stelle sich so eine Argumentation bei anderen Straftaten vor, und ich meine nicht nur solche, bei denen Opfer allein schon aufgrund ihrer geistigen Unreife nicht in solcher Deutlichkeit Ablehnung artikulieren können. Man stelle sich vor, da wird ein Mann von einer Gang angepöbelt, soll ausgeraubt werden und gibt ihnen aus Angst um sein Leben das Portemonaie. Und dann hieße es vom Richter: Ja, er hätte ja in die andere Richtung rennen können. Er hätte schreien können. Und überhaupt, wo er die betrunkene Gang aus der Ferne gesehen hat, hätte er schon einen anderen Weg einschlagen können. Aber er hat ihnen anstandslos das Portemonaie überlassen. Also war es kein Raub.

  7. verfolge mal wieder mit angehaltenem atem und auf den händen sitzend die diskussion zum artikel im freitag – und hätte gute lust, dem einen schleimscheißer so richtig eine aufs maul zu hauen, ganz ohne gefühl, versteht sich, weil gefühle bei der strafverfolgung zurückzustehen haben, und dem wellness-philosophen gleich eine mit.
    ansonsten ráte ich dazu, bei solchen, die als mädchen geboren oder sonstwie dazu bestimmt werden, das baby-schwimmen in chlorwasser durch baby-selbstverteidigung zu ersetzen. auf dass sie später jedem, dem erst noch ein ’nein‘ gesagt werden muß, so richtig eine vor die glocke und in die eier hauen/treten können. es dürfen auch zwei sein.
    und dann fand ich gestern noch dieses http://www.frauennotruf-leipzig.de/index.php?page=193641254&f=1&i=154197080&s=193641254 zur fahrlässigen vergewaltigung.

  8. http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article109223030/Wann-ist-eine-Vergewaltigung-eine-Vergewaltigung.html

    Die Empörung der Bürger könne er dennoch verstehen, sagt er. „Aus moralischer Sicht war das eine Vergewaltigung.“ Für seine Mandantin, die mittlerweile 18 Jahre alt ist, sei das Urteil eine „menschliche Katastrophe“. Dennoch habe sie sich mit der Entscheidung abgefunden – nachdem Brockpähler Überzeugungsarbeit geleistet hatte. „Ich habe sie gefragt: ‚Wenn jemand diese Situation von der Deckenlampe aus beobachtet hätte – hätte er dann vermutet, dass dort eine Vergewaltigung stattfindet?'“. Das Mädchen habe mit „Nein“ geantwortet.

    Unterstellt, dass der Artikel wahrheitsgemäßberichtet: Wenn also schon die Vergewaltigte selbst meint, dass es für einen Außenstehenden selbst in Anwesenheit nicht als Vergewaltigung erkennbar gewesen wäre, dann stellt sich eben schon die Frage, warum der Mann dies hätte erkennen sollen?

    Das ist halt so ein Fall, in dem sich nicht einfach urteilen lässt. Nur weil der Angeklagte ein Unsympath ist, ist das Urteil noch lange kein Fehlurteil. Da macht es sich der Artikel hier viel zu einfach.

    Mir persönlich fehlen zu einer Beurteilung des Falles einfach so ziemlich alle Informationen die dazu notwendig wären. Auch Emma, Lawblog oder Stadler waren nicht erhellend diesbezüglich. Aber trotzdem hat fast jeder, der Artikel hier eingeschlossen, eine feste Meinung dazu. Das ist schon für sich auch interessant.

    1. ach du liebe güte!
      wie stellt man sich eine vergewaltigung vor, aus sicht der deckenlampe? spannende frage: haben deckenlampen ohren?
      oder ist das recht auf sexuelle selbstbestimmung eines, welches nur dann gilt, wenn der-die-das begrabbelte aus dem fenster springt?

      die BGH-rechtsprechung auf den mißbrauchsskandal in der katholischen kirche angewandt würde nach sich ziehen, dass zumindest alle über 14-jährigen keine mißbrauchten sind. die hätten doch schreien oder weglaufen können! gilt auch für die odenwaldschule. schließlich wußten alle, was da abging – hat mir mal (und zwar vor dem ’skandal‘) einer erzählt, der sich selbst als nicht ins beuteschema passend einordnete.

      1. verdient der vortrag kommentatorischer deutungsmuster seines deckenlämpischen alltagslebens ohne ohren überhaupt eine antwort?
        ja, schon. aber nur, wenn er eine inhaltliche =materielles recht aufzuhellen-suchende frage stellt!

      2. Es ist schon interessant, wie hier einfach der Kommentar des Anwalts der Nebenklägerin nicht sachbezogen niedergemacht wird. Ich gebe zu bedenken, dass weder der Autor dieses Blogs noch irgendein Autor irgendeines Artikels bis auf einen zum Thema den ich bis jetzt gelesen habe die Verhandlung verfolgt hat. Es existiert dazu überhaupt nur ein einziges Original. In diesem sind NICHT die notwendigen Informationen enthalten, um sich zu dem Thema überhaupt eine Meinung bilden zu können.

        Dafür haben wir aber die Information, dass A) die Richterin einen Freispruch verfügt hat, B) die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hat und C) der Anwalt der beschuldigenden Frau selbst darauf verwiesen hat, dass die Frau im Gespräch selbst zugegeben hat, dass nichts äußerlich auf eine Vergewaltigung hingewiesen habe. Lediglich innerlich hat sie sich also vergewaltigt gefühlt. Das ist schlimm genug und soll hier gar nicht verharmlost werden. Trotzdem befinden wir uns dann aber, so das wie im verlinkten Artikel beschrieben zutrifft, in einem Bereich in dem wir nicht mehr die Justiz belästigen können. Einem Menschen muss man nun mal zumuten, sofern er mündig ist und als mündiger Mensch behandelt werden möchte, dass er für seine Rechte bis zu einem gewissen Minimum selbst einsteht. Das ist hier scheinbar weder aus Sicht der Richterin noch aus Sicht der Staatsanwaltschaft geschehen.

        Materielles Recht aber kann die Gefühle eines Menschen nun mal weder erfassen, noch diese einer Justiz zuführen. Es kommt eben vor Gericht nicht nur darauf an, was du als Betroffener gefühlt hast, sondern auch wie dies der Umwelt deutlich geworden ist. Und wie aus dem Kommentar des Anwalts der Klägerin deutlich wird, ist gegenüber der Umwelt nun mal gar nichts deutlich geworden.

        Wir können uns gerne an dem einfachen „Lass-mich“ aufhängen, von dem wir nicht wissen in welchem Ton, Zusammenhang oder auf welche Handlung hin es ausgesprochen wurde. Materialrechtlich weiter kommen wir so aber sicher nicht.

        Für den Horizont eines rahabs möchte ich hier noch an Anmerken, dass „Sicht“ in der konkreten Verwendung auch für „Perspektive“ stehen könnte. Eine Verschiebung der Letzteren soll gut tun, um sich auch mal in andere Menschen hineinzuversetzen. Käme es in Zukunft nur noch auf die innersten Gefühle eines Menschen für die Strafbarkeit an, wäre jeglicher einvernehmlicher Sex in Zukunft der erste Schritt in den Knast (für Männer wie für Frauen). Das kann ja nun ganz offensichtlich nichtmal eines rahabs Ziel sein, oder doch?

      3. vielleicht sollten wir uns lieber daran aufhängen, dass der gute herr Z. zur einstimmung auf ein lauschiges schäferstündchen eine erwachsene frau so körper-verletzt hatte, dass er sich wegen schwerer KV drei jahre einfing. für streicheln gab’s die bestimmt nicht.

        genau dies vermisse ich in dem, was das gericht – und die deckenlampe – als fehlende schutzlosigkeit aus objektiver ex-ante betrachtung heraus annahm.
        was es übrigens, so wie ich http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-561-11.php lese, durchaus hätte einbeziehen können. der kollege nebenklagevertreter sogar hätte müssen.

      4. stelle fest: wenn die rede darauf kommt, wie das hergestellt wurde, was für die decke nach einvernehmlichem sex aussah – dann ist schweigen im walde. so viel zu gebrabbel!

      5. „stelle fest: wenn die rede darauf kommt, wie das hergestellt wurde, was für die decke nach einvernehmlichem sex aussah – dann ist schweigen im walde.“

        Auch wenn sie es sich nicht vorstellen können, aber ich bin nicht 24/7 am F5 drücken, ob es was zu antworten gäbe.

        „vielleicht sollten wir uns lieber daran aufhängen, dass der gute herr Z. zur einstimmung auf ein lauschiges schäferstündchen eine erwachsene frau so körper-verletzt hatte, dass er sich wegen schwerer KV drei jahre einfing. für streicheln gab’s die bestimmt nicht.“

        Es stellt sich da tatsächlich die Frage, warum das Mädchen nach diesem Vorkommnis allein mit dem Mann in der Wohnung verblieben ist, statt sie mit den anderen Beiden zu verlassen. Es stellt sich weiterhin die Frage, warum das Mädchen im Zuge dessen nicht z.B. die Polizei alarmiert hat.

        Wir wissen quasi nichts über diese Abläufe. Ich weiß nicht wie viel die Richterin zu dem Thema wusste, oder die Staatsanwältin. Deshalb halte ich es auch für komplett unsinnig dazu wie auch immer geartete Spekulationen anzustellen.

        Was wir wissen:
        – Der Angeklagte war in der konkreten Situation nicht gewalttätig oder drohend
        – Die Nebenklägerin hat keinerlei Versuch unternommen sich der Situation zu entziehen.
        – Die Nebenklägerin hat ihre Sicht der Dinge auch verbal nicht nachdrücklich vertreten.
        – Die Nebenklägerin hat die Vergewaltigung nur subjektiv so empfunden, dieses Empfinden aber in keiner Form verdeutlicht
        – Die Nebenklägerin hat die Räumlichkeiten auch nicht verlassen, als ganz offensichtlich alles für das Schäferstündchen vorbereitet wurde.
        – Die Nebenklägerin hatte bei der Gewalttat keine Veranlassung gesehen die Polizei hinzuziehen.

        Unterm Strich bleibt da nun mal nur sehr wenig übrig, an dem man sich aufhängen könnte. Sauer stößt hier eigentlich nur die Altersdifferenz auf, aber selbst diese ist nun mal nicht strafbar.

      6. was wir aber auch wissen: die nebenklägerin/geschädigte bekundete eindeutig ihren willen, nämlich „ICH WILL DAS NICHT“
        und das wissen wir ganz sicher, denn der angeklagte/schädiger räumte ein, diese willensbekundung gehört zu haben.
        und setzte sich darüber hinweg.
        ich nenne das eine verletzung des rechtes der nebenklägerin/geschädigten, über ihre sexualität als eine ja oder auch nicht auszuübende selbst zu bestimmen.

        wer meint, sie (diese junge frau jenseits der menarche) müßte zwecks dokumentation für irgendwelche spanner auf der deckenlampe das „ICH WILL DAS NICHT“ laut schreien (und vielleicht auch noch ‚Hilfe! Feuer!‘ oder dergleichen dazu), außerdem aufspringen, an der klinke rütteln bis aus dem fenster springen, oder auch mit dem angeklagten/schädiger ein gerangel anfangen – der muß die letzten 100 jahre im koma verbracht haben und sollte schleunigst aus seinen eigenen vergewaltigungsphantasien aufwachen. die sind nämlich out.

        ansonsten sollte der kommentator die – zugegeben etwas lückenhaften – berichte zum tathergang noch mal nachlesen. und dabei den einen oder anderen perspektivwechsel vornehmen. beispielsweise vom kommenator zur 15-jährigen, die erlebt, wie eine andere körper-verletzt wird, schwer körperverletzt. und dann zusammen mit noch einer anderen hinaus- und in den keller geschickt wird.

      7. — was wir aber auch wissen: die nebenklägerin/geschädigte bekundete eindeutig ihren willen, nämlich “ICH WILL DAS NICHT” —

        Tatsächlich wissen wir das nicht, denn tatsächlich hat sie etwas ganz anderes gesagt, was die Sache dann auch nicht mehr ganz so schön eindeutig macht, wie sie sich das hier zurecht biegen (einfach mal recherchieren, was sie tatsächlich gesagt haben soll und was der Täter tatsächlich zugegeben hat).

        Wie gesagt: Rechte sind nur dann etwas wert, wenn sie auch für Arschlöcher gelten. Sie drehen sich hier die Fakten ein wenig zurecht, damit man eindeutiger zum gewünschten Ergebnis kommt. Zum Glück hat die Richterin das nicht getan …

      8. langsam wird’s dreist!
        nicht mal die richterin ging so weit zu behaupten, die geschädigte habe ihren unwillen nicht geäußert.
        aber ich sehe schon: diskussionen mit knödels, die zwanghaft ihre vorstellung vom einvernehmlichen sex retten müssen, sind witzlos. bei denen hilft wirklich nur der kräftig eindeutige tritt in die eier.
        und ansonsten die einführung der strafbarkeit der fahrlässigen vergewaltigung.

      9. …“hilft nur der Tritt in die Eier …“ wenn Männer versuchen, diese ihre Vorstellung von „einvernehmlichem Sex“ durchzusetzen!

      10. Okä, Kommentator:
        Regel 1 – die Diskussion bleibt fair
        Regel 2 – Wer fair als Freifahrtschein für die Herabwürdigung eines anderen („Gebrabbel“) versteht, versteht falsch
        Regel 3 – Bei Wiederholung von Falschverstehen bekommen Sie keine dritte Chance. Ich hoffe, Sie beachten das.

      11. Ich konnte da beim besten Willen keine Diskussion erkennen. Eine Diskussion erfordert den Austausch von Argumenten. Ich habe als Argument die Äußerungen des Anwalts der Nebenklägerin in die Diskussion eingebracht. Eine wie auch immer geartete Gegenargumentation konnte ich in als Antwort gekennzeichneten Beiträgen nicht erkennen.

        Im Gegenteil: „ach du liebe güte!
        wie stellt man sich eine vergewaltigung vor, aus sicht der deckenlampe? spannende frage: haben deckenlampen ohren?“
        lässt sich wohl unzweideutig in den Bereich der Polemik einsortieren.

        Ich stehe zu dem Wort „Gebrabbel“, schlicht weil sich die Antwort nicht mal oberflächlich mit dem auseinandersetzt, worauf er antwortet.

        Der zweite Absatz ist hingegen schlicht ein schöner Schopenhauerscher Kunstgriff. Wenn ich kein Argument habe, beweise ich halt irgendwas anderes und behaupte dann, das habe irgendwas irgendwie mit dem Thema zu tun. Gebrabbel trifft es hervorragend.

        Wegen mir können sie den Kommentar auch löschen, ich würde nicht mal Zensur schreien, es gilt ja immer noch Hausrecht …
        Es passte dann halt wieder nur hervorragend, wenn basierend auf der jeweils vertretenen Meinung mit zweierlei Maß gemessen würde.

        Menschenrechte und unabhängige Justiz sind nur was wert, wenn sie auch für Arschlöcher gelten. Der billige Versuch dagegen polemisch vorzugehen ist nun mal nur Gebrabbel.

      12. „Menschenrechte und unabhängige Justiz sind nur was wert, wenn sie auch für Arschlöcher gelten.“ stimmt.
        dennoch dürfen wir hier in aller ruhe darüber nachdenken, was eigentlich die strafvorschriften aus dem abschnitt „sexuelle selbstbestimmung“ schützen. – den einvernehmlichen sex nicht. der hat das nicht nötig.

      13. Es wirkt auf einen Außenstehenden zumindest irritierend, dass Kommentator wegen eines einzelnen Wortes gemaßregelt wird, während rahab tagelang unbehelligt seinen/ihren Diskussionspartner beschimpfen kann. Liest man den Schlagabtausch, stellt man aus einem neutralen Sichtwinkel problemlos fest, dass es rahab sowohl an Argumenten als auch an Sachlichkeit fehlt. Als Frau berührt auch mich dieses Urteil emotional und ich bin bezüglich seiner Richtigkeit unentschlossen. Doch egal, was man von der Sache hält: Eine sachliche Diskussion sollte möglich sein. Dass sich jemand in letzter Konsequenz dazu versteigert, einen unbekannten implizit mit Sextätern gleichzusetzen, nur weil dieser Unbekannte eine andere Meinung vertritt, gehört verurteilt. Dass du dies nicht tust, e2m, sondern stattdessen denjenigen zurechtweist, der deine Meinung NICHT teilt, lässt vermuten, dass du es genau deshalb tust, und nicht, weil es objektiv nötig ist. Wenn es mit der Objektivität nicht einmal in diesem kleinen Maßstab klappt, braucht man sich über Fehlurteile auf höchstrichterlicher Ebene nicht zu wundern.

  9. Die Rechtssprechung ist nicht erst seit gestern so. In vielen Fällen haben die Staatanwaltschaften solche Verfahren von vornerein eingestellt – und die Öffentlichkeit bekam also von dem Verfahren nichts mit. Anzeigende Opfer haben bisher doppelt gelitten – denn die Gesellschaft haben ihnen nicht geglaubt, wenn sie von ihren Verfahren und Einstellungsbegründungen erzählten.

    http://www.ausopfersicht.wordpress.com

  10. vielleicht sollte man in dem ‚fall‘ das 15-jährige mädchen durch einen 15-jährigen buben ersetzen. vielleicht klappt’s dann ja besser mit dem abstrakten denken.

  11. es entbehrt ja nicht der komik: da wird monatelang die körperliche unversehrtheit und das selbstbestimmungsrecht der knäblichen vorhaut verteidigt, dass einem hören und sehen vergehen kann – aber die eindeutige willens- bzw. unwillensbekundung einer 15-jährigen darf überhört werden.
    und warum darf es das? ganz einfach: es geht nur um irgendwelche innersten gefühle oder so und nicht um freiheit von religion.

    1. „… und nicht um freiheit von religion“: In der Tat, wenn man „das Recht“ selbst als (Ersatz-)Religion begreift, wird deutlich, warum deren Hohepriester/Rechtsetzenden wie -sprechenden ganz unverblümt sagen können, „das ist so“ (und Amen). Auf die Begründung, auf die es ankäme, wird zum reinen Apokryphen.

  12. ot: permanent rape…
    (die umstände sind vergleichbar!)

    von wolfsmilch @ 2012-09-24 – 10:52:50

    http://www.freitag.de/autoren/vknopp/schutz-den-jungen-koepfen

    !!!

    Ich kenne keine Statistik dahingehend,
    würde aber vermuten, daß im Gros heutige
    „Praktikant/innen“ nicht unbedingt mehr als
    „junge Köpfe“ bezeichnet werden können,
    ebenso wenig wie die 1,50-7,- Euro – „Arbeitnehmer“…

    Wenn Du in eine Maßnahme der Agentur geschickt wirst,
    in jedem Fall, wenn sichs um eine „Wiedereingliederungsmaßnahme“ handelt bzw Du eine Umschulung oder eine „Qualifikation“-smaßnahme mitmachen darfst, kommst Du unter drei Monaten nichtentlohntes Praktikum nicht drumrum. Weigertest Du Dich, so schießt Du „Quali“ oder „Umschulung“ in den Wind, also diese Voll-/Teilzeit-Zusatzausbildung , bei den „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ widersetzt Du Dich den Anordnungen der Agentur und darfst mit Leistungsentzug rechnen.

    Praktika sind auch in „normalen“ Ausbildungsverhältnissen Pflicht, so zB in der Erzieher/innenausbildung. Das erste Praktikum, drei Monate ist in jedem Fall unentlohnt. Wenn Du Glück hast, wird im „Anerkennungsjahr“ als Pflichtarbeitsjahr in der Ausbildung ein Glückspfennig als Beigabe fallen gelassen.

    (Meine Umschulung beinhaltete ein halbes Jahr Vorpraktikum, sowie gesamt ein Dreivierteljahr Praktikum während der Maßnahme. Im Folgenden darfste nochmal gesamt drei Monate „Probearbeiten“ unentlohnt hinzurechnen, da jeder Laden Dir mit zwei Wochen solcherlei „Probe“ kommt und Du dies „Unterbeweisstellen“/“Erproben“ zumeist in „Stoßzeiten“ verrichten darfst, in denen erhöhtes Arbeitsaufkommen, draufhin aber „kein Bedarf“ besteht=keine Einstellung bei Bewerbungs-/Probearbeitspflicht-gemeinhin als „Bemühungen seitens des Leistungsbeziehenden“ betitelt und gefordert )

    Der Tarifsatz in meinem Umschulungsberuf beträgt 7,- Euro Brutto und der Regelfall bei einer Anstellung ist ein 6Euro-Stundenlohn.
    Natürlich beharrt Mensch dort, wie in jedem -zumindest Handwerks- Beruf auf eine Staffelung nach Arbeitsjahren im Betrieb. So fängst Du im Blumenlädchen bei 5Euro/Stunde an und wennde Glück hast, landest in gesetztem Alter mal bei 7.

    Zu den Praktikan/innen aus überbetrieblichen Maßnahmen bzw auch Rehamaßnahmen kommen die Schulpraktikanten/innen, in den unterschiedlichen Zweigen geht solches unterschiedlich los. Gymnasiasten/innen gehen, glaube ich, dann in der zehnten Klasse für drei Wochen (Vollzeit) arbeiten zB.
    Außerdem wird bei vielen Ausbildungen ein „Vorpraktikum“ , zumeist mindestens drei Monate, im Regelfall jedoch ein halbes Jahr als Bedingung der Aufnahme gesetzt.

    Im Endeffekt verhält sichs für die zu-Praktika-Verpflichteten eher so, daß die Flut der Praktikumsstellensuchenden keinerlei Denken an Entlohnung oder gar ein Erstreiten von Entlohnung „erlaubt“, Du kannst froh sein, wenn Du einen Praktikumsplatz bekommst überhaupt.

    Im Lebenslauf kann Mensch diese Praktika zwar auflisten, in irgendeinem Renten-Lauf kannst es vergessen. So kommts eben dazu, daß Du zwar 8 Jahre Deines Lebens gearbeitet hast, fünf davon in Vollzeit, drei in Teilzeit, aber wenn „gearbeitet…“ als „entlohnt+sozialabgabenpflichtig gearbeitet“ bearbeitet wird, diese acht Jahre nicht existieren, vielleicht als Schadensspur in/an Deinem Körper noch, da „der Praktikant“ („die Praktikantin“) allenorts die Drecksarbeit verrichten darf und die besteht nicht aus Kaffeetassenbefüllen und -schleppen.

    5,75Euro/h in nem 20h/Woche-Job bringt Dich zwar in die Sozialversicherungspflicht, aber „ausgezahlt“ ists weniger als ein 400,- -Job , wobei Dir „von amtswegen“ nichtmalmehr die Fahrtkosten erstattet werden, heißt in dem Fall als Ausgaben einberechnet ins „anzurechnende Einkommen“ auf den Hartz4-Satz. Du hast also als „Zuverdienst“ nur den prozentual anteiligen Selbstbehalt, der dann zumeist -aufm Land- nichtmal die Spritkosten deckt.
    Mensch könnt draufhin ja „meinen“: Naja, dann bleib eben beim 400,- er, nur „zählen“ diese Jobs beim Amte nicht, Du mußt Dich um diese „sozialversicherungspflichtigen Jobs“ bemühen. Hockste in nem 400-er, landest in der nächsten „Maßnahme“ mit dem nächsten drei-sechsmonatigen unbezahlten Praktikum, natürlich in Vollzeit, wenns Kind 14 ist.

    Vollzeit an der Tankstelle kamen etwa 950,- Netto aufm Konto an. Ist sehr „lustig“, wenn Mensch dann grübelt, gern ein „total billiges Häuschen“ erkreditieren zu möchten und es heißt: Nunja, bei 2500,- Lohn im Monat, kannste sowas, aber …

    Selbstausbeutung?
    Freiwillig, weil internalisiert?

    Zynismus is ne „feine“ Sache,
    feiner Herr…

    Fick Dich selbst (nicht die Praktikanten/innen+Niedriglöhner), Schnösel!!!!!

    1. ick freu mir ja so uff Berlin!
      da krieg ich es dann, wie hier http://hpd.de/node/14036 zu sehen, jeden tag zu lesen: mein körper gehört mir. auch wenn ich ein junge bin. weil: wir praktizieren gewaltfreie erziehung – und dem muß sich auch „die religionen“ anpassen. sagt sogar der nette herr vom bund der deutschen kriminalbeamten.
      muß sich dem auch die rechtsprechung des BGH anpassen? oder darf die es weiterhin mit der vorstellung halten: eine vergewaltigung ist erst dann zweifelsfrei bewiesen, wenn die frucht spontan wieder abgeht? also mit dem gottesurteil?

      1. und ich freue mir, weil der bundes-friedrich jetzt erst mal nicht seine blöden plakate kleben lassen wird…
        was aber nichts daran ändert, dass weibliche immer noch als kaste der prinzipiell berührbaren gebildet werden

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